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© KEIKO, Michaela Betz
Allgemeine Geschäftsbedingungen von KEIKO, Inh. Michaela Betz                            (Stand Januar 2009)
Bitte beachten Sie unsere AGBs, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzer und KEIKO (Michaela Betz) sind.
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung unserer Einrichtung, der stundenweisen Anmietung von Räumlichkeiten sowie für alle damit in
Zusammenhang stehenden Leistungen.
1.
Jeder Nutzer unterliegt der Hausordnung und hat den Weisungen der Trainer Folge zu leisten.
2.
Wer gegen Gesetze oder Regeln des Anstandes verstoßt, erhält Hausverbot!
Bei Zuwiderhandlungen, Auffälligkeiten oder Ignorieren von Anweisungen ist der Trainer berechtigt, betroffene Personen von der Übungsstunde
auszuschließen.
3.
Sachbeschädigungen werden auf Kosten desjenigen beseitigt, der sie schuldhaft verursacht hat.
4.
Haftungsausschluss: KEIKO (Michaela Betz) haftet nicht für den Verlust  oder Beschädigung der vom Nutzer mitgebrachten Gegenstände,
Bekleidung, Geld. Dies gilt auch für auf dem Gelände geparkten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt.
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Haftungen für Personenschäden und Folgeschäden, die der Nutzer bei
der Ausübung sowie in den Trainingsräumen erleidet, werden nicht übernommen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall + Haftpflicht) zu sorgen!
5.
höchstpersönliche Ansprüche von Karateschülern: Mit Unterzeichnung des Vertrages anerkennt die Person ausdrücklich davon Kenntnis
genommen zu haben, dass im Verlauf des Trainings Schmerzen, Schläge und Verletzungen erlitten werden können. Der Kursteilnehmer (oder
deren gesetzl. Vertreter) verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatz oder sonstigen Forderungen gegenüber KEIKO (Michaela Betz), deren Trainer
oder Kursteilnehmer.
6.
KEIKO behält sich vor die Trainingszeiten festzulegen und zu ändern (bitte Trainingsplan beachten!). Wird es aus Gründen höherer Gewalt
unmöglich die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz!
Während der Ferien kann das Training in reduzierter Form stattfinden, die Ausfallzeiten sind im Beitrag berücksichtigt.
7.
Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so behält der Rest des Vertrags seine Gültigkeit.
Hausordnung
Jedes Mitglied muss in Besitz eines gültigen Vertrages sein. Probetraining ist grundsätzlich anzumelden.
Bitte keine Veränderungen an den Einrichtungsgegenständen oder Trainingsgeräten vornehmen.
Beschädigungen oder Verletzungen gleich welcher Art sind unverzüglich dem Übungsleiter zu melden.
In allen Räumen und im Umgebungsbereich der Räume ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Das Tragen von Straßenschuhen ist im Trainingsraum nicht gestattet!
Besucher mit Kraftfahrzeugen bitten wir in Ihrem eigenen Interesse, ordnungs- und vorschriftsgemäß zu parken. Hupen, unnötiger
Lärm und laute Verabschiedungen vor dem Gebäude sind zu unterlassen.
In allen Räumen einschließlich dem Flur gilt absolutes Rauchverbot!